Was es zur Bundestagswahl zu wissen gibt!
Am kommenden Sonntag ist es so weit. Nachdem Bundeskanzler Olaf Scholz als amtierender Bundeskanzler dem Bundestag am 16.12.2024 die Vertrauensfrage stellte und diese verlor, stehen Neuwahlen an.
Viele Bürger sind von Wahlen und insbesondere Wahlwerbung jedoch abgeschreckt oder gar genervt. Dabei gehört das Wahlrecht zu den wichtigsten Rechten der Bürger eines Landes. In vielen Ländern der Erde besteht kein (echtes) Wahlrecht. Das Wahlrecht ist die Möglichkeit der Bürger, sich an der Gestaltung des eigenen Staates aktiv zu beteiligen. Daher sollte man vom Gang zur Wahlurne nicht genervt sein, sondern sich darüber freuen, das Recht zu haben, sich aktiv beteiligen zu dürfen.
Dennoch sind die Wahlen und der Aufbau unserer Regierung ein komplexes Thema. Die meisten Wahlberechtigten kennen die wichtigsten Begriffe und wissen auch oberflächlich etwas damit anzufangen. Doch um tiefer in die Materie einzutauchen, fehlen oft die Zeit, das Interesse und die Lust.
Wir möchten Sie mit diesem Artikel daher nicht nur dazu motivieren, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und am Sonntag den Gang zur Urne anzutreten, sondern Ihnen auch kurz und knapp die wichtigsten Begriffe zur Wahl und der Regierungsbildung erklären.
Was ist eine repräsentative Demokratie? Was bewirken Erst- und Zweitstimme? Wie setzt sich der Bundestag zusammen? Diese und weitere Fragen möchten wir Ihnen nun kurz und verständlich erläutern.
1. Repräsentative Demokratie
Das Deutschland ein demokratischer Staat ist, ist allen bekannt. Gesetzlich ist dies in Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes geregelt. Hier ist festgelegt, dass die Bundesrepublik Deutschland ein „demokratischer und sozialer Bundesstaat“ ist. Geschützt ist dieses Rechtssystem durch die sogenannte Ewigkeitsklausel gemäß Art. 79 Abs. 3 Grundgesetz. Diese Ewigkeitsklausel besagt im Prinzip, dass die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland unantastbar ist. Dies beinhaltet auch den Schutz der Menschenwürde. Zusammengefasst: Deutschland ist eine Demokratie, dies kann auch nicht geändert werden!
Dass wir in einem demokratischen Land leben, ist auch gut, man sieht in vielen Ländern, was die Folgen einer Diktatur sind.
Allerdings ist eine Demokratie nicht gleich eine Demokratie. Das Wort Demokratie kommt aus dem altgriechischen und bedeutet „Volksherrschaft“. Man unterscheidet in der Neuzeit vor allem die Formen der direkten und der repräsentativen Demokratie.
Bei der direkten Demokratie trifft das Volk alle politischen Personal- und Sachentscheidungen direkt. Das heißt, das Staatsoberhaupt wird direkt vom Volk gewählt und über Sachentscheidungen (z.B. Steuererhöhungen) wird mittels Volksentscheid abgestimmt. Dieses System wird in Deutschland jedoch nicht angewandt.
In Deutschland liegt die Ausgestaltung der Demokratie in der sogenannten repräsentativen Demokratie. Das heißt, dass das Volk die Rolle des Entscheidungsträgers nur bei der Wahl der politischen Führung ausübt. Ab diesem Moment werden alle gewählten Volksvertreter durch die Stimmen legitimiert. Die Wahlberechtigten erteilen den Volksvertretern die Befugnis, zeitlich begrenzt an ihrer Stelle die politischen Entscheidungen zu treffen. Diese Entscheidungen werden nicht von einzelnen Personen getroffen, sondern von Mehrheiten (insbesondere) im Bundestag.
Zusammengefasst heißt das, dass unsere staatliche Grundordnung sich dadurch auszeichnet, dass Sie mit Ihrer Stimme andere dazu legitimieren, politische Entscheidungen für Sie zu treffen.
2. Das Wahlrecht
Das Wahlrecht ist, wie bereits erläutert, eines der höchsten Rechtsgüter der Bevölkerung. Die Rechtsgrundlage ist wieder im Grundgesetz zu finden. In Art. 38 Abs. 1 GG steht: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. […]“.
Hier werden die wesentlichen Punkte des Wahlrechts deutlich. Sie haben nicht nur das Recht überhaupt zu wählen, sondern sowohl Ihre Stimme, als auch die Abgabe dieser stehen unter besonderem Schutz.
Die Wahlen müssen allgemein sein, das heißt, dass jedem gleichermaßen der Zugang zur Wahl gewährt werden muss.
Weiterhin muss die Wahl unmittelbar sein. Das heißt, dass Ihre Stimme das Wahlergebnis ohne Zwischenschritt beeinflussen muss.
Der Grundsatz der Geheimheit der Wahl soll sicher stellen, dass Sie nicht offenlegen müssen (und dies vor Ort in der Wahlkabine auch gar nicht dürfen!), wen Sie wählen. Privat dürfen Sie sich natürlich dazu äußern und viele Fragen sich, warum dieser Grundsatz überhaupt notwendig ist. Die Frage ist ganz einfach zu beantworten: zum Schutz vor politischen Verfolgungen. Auch wenn sich gerade die junge Generation das nicht vorstellen kann - es gab in der Vergangenheit (und vereinzelt auch noch gegenwärtig) viele Negativbeispiele, in denen Menschen politisch verfolgt wurden, weil sie die „falsche“ Partei wählten.
Dies führt uns zum nächsten Wahlgrundsatz, der Freiheit der Wahl. Dieser Grundsatz geht eng mit der Geheimheit einher. Die Freiheit der Wahl gewährleistet, dass jeder Wahlberechtigte selbst entscheiden kann, wen er wählt. Grundsätzlich dient dieser Grundsatz dem Schutz vor staatlichem Eingreifen, aber bitte bedenken Sie: Sie wählen, nicht Ihr Ehemann, nicht Ihre Mutter, nicht Ihr Bruder.
Als letzter Grundsatz ist die Gleichheit der Wahl zu beachten. Die Gleichheit der Wahl stellt sicher, dass jede Stimme gleich viel zählt.
Neben den im Grundgesetz verankerten Wahlgrundsätzen ist noch die Wahlberechtigung zu beachten. Wahlberechtigt ist nach Art. 38 Abs. 2 GG und § 12 des Bundeswahlgesetztes jeder Deutsche, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft ist und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen wurde.
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, dann sind sie wahlberechtigt und dazu berechtigt selbst und ohne Beeinflussung oder Rechtfertigung Ihre Stimme abzugeben.
3. Erst- und Zweitstimme
Jetzt wissen Sie, dass sie wählen dürfen und mit Ihren Stimmen Volksvertreter dazu legitimieren, in Ihrem Namen politische Entscheidungen zu treffen. Aber wen oder was wählen Sie eigentlich? Und was hat es mit der Erst- und der Zweitstimme auf sich?
Die Begriffe „Erst- und Zweitstimme“ hat jeder schon mal gehört. Aber was es damit auf sich hat, wissen nur die wenigsten.
Eines vorweg: mit keiner der beiden Stimmen wählen Sie direkt eine/n Bundeskanzler/in!
Zunächst ist es notwendig zu wissen, dass es 2023 eine Wahlrechtsreform gab. Nach dieser ergeben sich zwei nennenswerte Änderungen: die Sitzanzahl im Bundestag wird gesetzlich auf 630 festgelegt. Das heißt, dass Überhang- und Ausgleichmandate vollständig entfallen. Außerdem richtet sich die Sitzverteilung im Bundestag ausschließlich nach der Zweitstimme.
Was heißt das für den Wähler?
Um diese Frage beantworten zu können, muss zunächst ein Blick auf die Erststimme (Direktmandat) geworfen werden. Mit der Erststimme wählen Sie direkt den Repräsentanten Ihres Wahlkreises (Direktmandat). Das heißt, dass Sie Ihre Stimme für eine bestimmte (zur Wahl stehende) Person abgeben. Allerdings heißt das im Umkehrschluss nicht, dass die Person, die in Ihrem Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, auch einen sicheren Platz im Bundestag erhält.
Denn, wie wir eben bereits gehört haben, die Sitzverteilung im Bundestag richtet sich nach den Zweitstimmen. An einem einfach mathematischen Beispiel erläutert heißt das Folgendes: Wenn die Kandidaten der ABC-Partei in 100 Wahlkreisen die meisten Stimmen bekommen, der ABC-Partei allerdings aufgrund der Zweitstimme nur 50 Sitze im Bundestag zustehen, können auch nur 50 Wahlkreissieger der ABC-Partei in den Bundestag einziehen. Dann bekommen die Wahlkreissieger mit den wenigsten Stimmen keinen Platz im Bundestag und das Direktmandat entfällt. Das nennt sich Zweitstimmendeckung.
Daher kommen wir nun zur Zweitstimme (Parteistimme). Mit dieser wählen Sie keine Person, sondern die Parteien. Aus diesen Stimmen ergibt sich dann die Zusammensetzung des Bundestages. Wichtig ist jedoch: aufgrund der 5%-Regelung entspricht ein Wahlergebnis von 35 % nicht automatisch auch 35 % der Plätze im Bundestag, sondern in der Regel mehr. Die 5%-Hürde ist eine Regelung, die besagt, dass eine Partei, die bei der Wahl weniger als 5% der Stimmen erhält, nicht in den Bundestag einzieht. Dies soll verhindern, dass der Bundestag durch zu viele kleine Parteien zu stark zersplittert und die Bildung einer Regierungskoalition erschwert wird. Erhalten z.B: die ABC-Partei 4 % der Stimmen, die EFG-Partei 4 % der Stimmen und die JKL-Partei 2 % der Stimmen, ziehen alle drei nicht in den Bundestag ein. Die übrigen 90 % der Stimmen, die in den Bundestag einziehen, werden dann auf die 630 Plätze verteilt, sodass der prozentuale Wert der Stimmen im Bundestag steigt.
Aufgrund der Komplexität der Sache hier das Wichtigste zusammengefasst: Mit der Erststimme wählen sie eine Person, den/die Kandidaten/Kandidatin aus Ihrem Wahlkreis. Diese Stimme hat jedoch kein Direktmandat zur Folge, sondern ist an die Zweitstimme gebunden. Mit der Zweitstimme wählen Sie keine Person, sondern eine Partei. Wie viele Direktmandate (Wahlsieger im Wahlkreis) einer Partei tatsächlich in den Bundestag einziehen, richtet sich nach dem Stimmanteil der Zweitstimme. Es können nicht mehr Direktmandate in den Bundestag einziehen, als eine Partei durch die Zweitstimmen Plätze im Bundestag bekommen hat.
4. Zusammensetzung des Bundestags und Regierungsbildung
Aus den abgegebenen Stimmen setzt sich dann der Bundestag zusammen. 630 Plätz gibt es zu besetzen. Verteilt werden diese Plätze nach Zweistimme (Parteistimme). Besetzt werden die Plätze mit den Direktmandaten (Erststimme) unter Berücksichtigung der Zweitstimmdeckung.
Im Ergebnis entsteht dadurch ein Bundestag mit 630 Sitzen und verschiedenen Parteien. Die Parteien verhandeln dann untereinander, um eine Mehrheitsregierung zu bilden. Hierfür werden sogenannte Koalitionen gebildet. Koalitionen sind Bündnisse von Parteien zur Regierungsbildung. Dies ist notwendig, da nur selten eine Partei alleine über die absolute Mehrheit (>50%) im Bundestag verfügt. Diese Mehrheit ist jedoch notwendig, um regieren zu können, da in Regierungsfragen der Bundestag abstimmen muss und Beschlüsse nur mit einer Mehrheit getroffen werden können. An dieser Stelle schließt sich der Kreis zu der zu Beginn erklärten repräsentativen Demokratie.
Einigen sich zwei oder mehr Parteien auf eine Koalition, die regierungsfähig ist, wird aus dem Bundestag der Bundeskanzler gewählt. Dies ist in der Regel der Spitzenkandidat der in der Koalition stärksten Partei. Auch hier schließt sich wieder der Kreis zur repräsentativen Demokratie: Sie wählen mit Ihrer Stimme einen Abgeordneten und legitimieren diesen, für Sie politische Entscheidungen zu treffen. Die erste Entscheidung ist die Wahl des Bundeskanzlers. Hier wird nochmals deutlich: diesen wählen Sie eigentlich nicht selbst. Sie verlassen sich lediglich darauf, dass er in Ihrem Interesse gewählt wird.
Anschließend bestimmt der gewählte Bundeskanzler die verschiedenen Minister. Diese werden in der Regel von allen Koalitionsparteien besetzt. Hierfür schlägt der Bundeskanzler dem Bundespräsident die Minister vor und dieser ernennt diese. Bei diesem Vorgang handelt es sich in der Regel jedoch um reine Formalien.
Dies ist der Weg, wie aus Ihren Stimmen die Regierung entsteht. Sie entsteht repräsentativ durch Ihre Stimme, jedoch nicht direkt durch Sie.
5. Schlusswort
Wir haben auf den letzten Seiten versucht, Ihnen den Wahlvorgang und die Regierungsbildung näher zu bringen. Es handelt sich hierbei um ein juristisch komplexes Themengebiet, das nur schwer zu überschauen ist. Auch ist das Thema zu umfangreich, um es hier in aller Kürze und Verständlichkeit zu erklären.
Wir möchten zum Abschluss die letzten Seiten nochmal kurz zusammenfassen:
Wenn Sie wahlberechtigt sind, haben Sie bei der Bundestagswahl eine Erst- und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wählen Sie den Repräsentanten aus Ihrem Wahlkreis. Mit der Zweitstimme eine Partei. Die Direktmandate aus der Erststimme sind jedoch von den Zweistimmen abhängig und können von diesen gedeckelt werden. Im Anschluss an die Wahl wird von den Parteien im Bundestag eine mehrheitsfähige Koalition gebildet. Dann wird aus dem Bundestag der Bundeskanzler gewählt und von diesem die Minister bestimmt, sodass am Ende eine Regierung entstanden ist, die sich repräsentativ aus dem Meinungsbild der Bevölkerung ergibt.
Wichtig ist, dass Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch mache. Wählen Sie selbstbestimmt und überlegt.
Es gilt: Ruhe bewahren.
Auch nach dem Erhalt einer Kündigung ist noch nichts verloren. Kontaktieren Sie uns, wir unterstützen und beraten Sie.
Wichtig ist: unterschreiben Sie nichts und kontaktieren Sie uns zeitnah. Die rechtlichen Schritte müssen 3 Wochen nach dem Erhalt der Kündigung eingeleitet werden.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie der angefügten Bildergalerie.
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